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Du möchtest in Deutschland einen Verein gründen und zusammen mit anderen ein gemeinsames Ziel verfolgen? Wir zeigen Dir, wie es richtig geht und was Du bei der Vereinsgründung in Deutschland beachten solltest. Mit unseren Infos, Mustertexten und Downloads vergisst Du auf dem Weg zur Vereinsgründung keinen wichtigen Schritt - und hast gleichzeitig richtig gute Materialen, um direkt loszulegen.
Du verfolgst ein gemeinnütziges Ziel und möchtest das gerne gemeinsam mit anderen tun und zwar gut organisiert und rechtlich abgesichert? Dann kannst du einen Verein gründen und wir zeigen Dir, wie das geht. Wenn mehrere Personen einen gemeinnützigen und nicht kommerziellen Zweck verfolgen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Prinzipiell kann jeder volljährige Mensch einen neuen Verein gründen. Beispiele für Vereine sind Sport- und Freizeitvereine, Gesellschaftsvereine, Fanclubs und soziale Vereine. Allerdings musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, bevor es losgehen kann.
Wenn Du dich bereits entschieden hast, dass eine Vereinsgründung für Dich infrage kommt, dann solltest Du zunächst die wichtigsten Voraussetzungen klären. Ein nicht eingetragener Verein muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen und ein eingetragener Verein benötigt mindestes sieben Mitglieder. Der Hauptzweck darf nicht kommerziell sein und muss genau definiert werden. Ein Verein braucht einen Namen, der in der Gemeinde oder Stadt einzigartig ist. Bei dem Namen muss außerdem klar erkennbar sein, worum es geht, und der Name darf keine Markenrechte verletzen. Der Name des Vereins kann als Wortmarke eingetragen werden, damit er nicht von anderen genutzt wird. Hast du erst mal einen Namen gefunden und den Vereinszweck definiert, musst Du die passende Rechtsform für Deinen Verein wählen.
Es gibt in Deutschland verschiedene Arten von Vereinen, die sich rechtlich unterscheiden. Die Rechtsformen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Unterschieden wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Eine Sondervariante ist der sogenannte wirtschaftliche Verein. Hier ein Überblick darüber, was das für Dich bedeutet:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert einen eingetragenen Verein im § 21 wie folgt: „Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“
Wenn ein Verein keinen kommerziellen Zweck verfolgt, kann er also als e.V. eingetragen werden. Für die Gründung werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Ein eingetragener Verein hat viele Vorteile. Er profitiert von Steuererleichterungen und dem Zugang zu öffentlichen Mitteln. Der Verein fungiert außerdem als juristische Person, was bedeutet, dass Du und die anderen Mitglieder des Vereins nicht persönlich haftbar seid. Auch wenn der Hauptzweck eines eingetragenen Vereins gemeinnützig sein muss (mehr dazu weiter unten), kann dennoch ein wirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Vereins für zusätzliche Fördermittel genutzt werden. Diese dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins genutzt werden und sind steuerpflichtig. Wenn Du genügend Mitglieder findest und es für Deinen Verein wichtig ist, von diesen Vorteilen zu profitieren, ist ein eingetragener Verein genau das Richtige für Dein Vorhaben.
Du kannst Dich allerdings auch dazu entscheiden, den Verein zunächst nicht im Vereinsregister eintragen zu lassen. Ein nicht eingetragener Verein kann bereits mit zwei Personen gegründet werden, ist allerdings nicht rechtsfähig. Er gilt im Gegensatz zum eingetragenen Verein als Körperschaft und nicht als juristische Person. Jedes Mitglied ist also mit seinem persönlichen Vermögen haftbar. Für einen nicht eingetragenen Verein können steuerliche Begünstigungen beantragt werden, wenn der Verein als gemeinnützig eingestuft wird.
Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn keine andere Rechtsform passt. Wirtschaftlichen Vereinen wird die Rechtsfähigkeit staatlich vom jeweiligen Bundesland verliehen. Wirtschaftliche Vereine werden heutzutage nur noch selten gegründet. Ein Beispiel hierfür sind Erzeugergemeinschaften.
Die gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich für soziale Unternehmen mit einem gemeinnützigen Ziel. Mit dieser Rechtsform profitierst Du zusätzlich von den Vorteilen einer GmbH. Es müssen keine Körperschafts- oder Gewerbesteuern gezahlt werden und es besteht keine Abhängigkeit von einem Vorstand.
Jetzt kennst Du bereits die Voraussetzungen und die Rechtsformen von Vereinen. Bevor ein Verein ganz offiziell bestehen kann, müssen allerdings noch einige wichtige Punkte beachtet werden. Wir zeigen Dir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Vereinsgründung.
Finde potenzielle Vereinsmitglieder, die dasselbe Ziel verfolgen. Für einen eingetragenen Verein brauchst Du mindestens sieben Mitglieder. Keine Sorge: Wenn keine sieben Mitglieder zusammenkommen, kann der Verein zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet und später eingetragen werden.
Wenn ein neuer Verein gegründet wird, bedarf es einer Gründungsversammlung. Bei der Gründungsversammlung des Vereins wird zunächst der Vereinsname ganz offiziell festgelegt. Außerdem wird die Vereinssatzung erstellt und unterzeichnet. Im nächsten Schritt zeigen wir Dir, was die Satzung enthalten muss. Die Versammlung dient außerdem dazu, den Vorstand und weitere Organe wie beispielsweise den Beirat oder den Kassenwart zu wählen. Ein Vorstand ist dabei das einzige Pflichtorgan eines Vereins.
Die Vereinssatzung wird unter anderem für die Eintragung in das Vereinsregister benötigt. Das klingt erstmal kompliziert, doch wir haben die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst. Die Satzung wird im Rahmen der Gründungsversammlung verfasst und muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Sie muss folgende Elemente enthalten:
Als gute Orientierung für euren Verein können Mustersatzungen dienen, die zum Download angeboten werden. Hier ein paar Links:
Bundesministerium der Justiz:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für nicht eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Auch das Gründungsprotokoll muss zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht werden. Es muss Folgendes beinhalten:
Wenn ihr wollt, dann verwendet als Vorlage für euren deutschen Verein ein Mustergründungsprotokoll, z.B. vom Bundesministerium der Justiz:
Download Mustergründungsprotokoll >>
Sowohl die Vereinssatzung als auch das Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Dies erfolgt durch die Unterzeichnung dieser Dokumente vor einem Notar, der die Echtheit der Unterschriften bestätigt. Die damit verbundenen Kosten für die notarielle Beglaubigung sollten bei der Planung der Vereinsgründung berücksichtigt werden.
Um die Unterlagen bei einem Notar beglaubigen zu lassen, folge diesen Schritten:
Nachdem die Unterlagen beglaubigt wurden, sind sie rechtsgültig und können für die Eintragung des Vereins und andere rechtliche Zwecke verwendet werden.
Auch wenn Du mit Deinem Verein ein gemeinnütziges Ziel verfolgst, muss die Gemeinnützigkeit zunächst geprüft werden. Vereine sind nach ihrer Gründung nicht automatisch gemeinnützig. Das deutsche Finanzamt prüft den Verein auf Gemeinnützigkeit. Diese Prüfung ist für die Befreiung von der Steuer relevant. Für einen gemeinnützigen Verein gelten die Vorgaben der Abgabenordnung. Im §52 Gemeinnützige Zwecke steht: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Wird Dein Verein als gemeinnützig anerkannt, könnt Ihr beispielsweise Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wir fassen zusammen: Die Gründungsversammlung wurde abgehalten, die Satzung und das Protokoll verfasst und der Verein wurde als gemeinnützig eingestuft. Nun kann der Vorstand den Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. In den meisten Bundesländern müssen die Unterschriften unter der Vereinssatzung dafür notariell beglaubigt werden. Für die Eintragung werden die Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. Du erhältst dann einen Registerauszug, der dem Finanzamt übermittelt werden muss, denn das Finanzamt muss über die Eintragung informiert werden. Ist das geschafft, ist Dein Verein offiziell eingetragen.
Nun benötigt Dein Verein für seine finanziellen Tätigkeiten noch ein eigenes Bankkonto. Viele Banken bieten spezielle Vereinskonten zu günstigen Konditionen an. Für die Einrichtung brauchst Du einen beglaubigten Vereinsregisterauszug. Bei nicht eingetragenen Vereinen reicht das Protokoll der Gründungsversammlung.
Es ist sehr wichtig, ein besonderes Augenmerk auf Datensicherheit und Datenschutz zu legen, insbesondere wenn es um die Verwaltung von Mitgliederdaten und finanziellen Transaktionen geht. Hier einige relevante Datenschutzaspekte:
SOFTWARE-TIPP
Mit einer Vereinssoftware wie ClubDesk, erledigen sich ganz viele dieser Themen automatisch, da die Daten nicht lokal auf privaten PCs, sondern in einem sicheren Rechenzentrum, mit professionellen Firewalls, automatischen Backups und immer Passwort geschützt gespeichert werden. Und auch der Nachweis, welche Daten ihr wo gespeichert habt, die datenschutzkonforme Löschung von Daten oder die Prozesse bei einer Amtsübergabe sind mit einer modernen Online-Lösung wie ClubDesk ein Vielfaches einfacher.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist entscheidend, um die Privatsphäre der Vereinsmitglieder zu wahren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Daher sollte dieser Aspekt bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Verwaltung von Mitglieder-und anderen personenbezogenen Daten stets berücksichtigt werden.
Ihr solltet euch daher möglichst frühzeitig, am besten schon bei der Gründung des Vereins, intensiver mit dem Thema Datenschutz und Datensicherheit auseinandersetzen. Eine sehr gute Anleitung mit vielen Praxistipps, auf was Vereine in Deutschland und Österreich unbedingt achten sollten, haben wir in Zusammenarbeit mit den Experten für IT-Recht und Datenschutz „Vogel & Partner Rechtsanwälte“ für euch zusammengestellt. Hier geht’s zum Artikel: „Datenschutz im Verein – Das müsst ihr beachten“ >>
Software-Tipp
Damit nicht nur die Gründung, sondern auch die Vereinsverwaltung zum Kinderspiel wird, empfiehlt es sich eine moderne Vereinssoftware einzusetzen, mit der alle Vereinsdaten auch effizient und sicher verwaltet werden können. ClubDesk ist eine Software, mit der Du alles im Griff hast. Organisiere Mitglieder und Vereinsaufgaben, plane Termine im Vereinskalender, kümmere Dich um die Buchhaltung, erstelle eine Vereinswebseite und habe alle wichtigen Dokumente gesammelt an einem Ort. Mit der ClubDesk Vereinssoftware ist das alles kein Problem. Jetzt kostenlos testen!
Natürlich kommen für die Gründung auch ein paar Kosten auf Dich zu, doch diese Kosten halten sich in Grenzen. Die Gebühren für die Eintragung ins deutsche Vereinsregister bewegen sich je nach Bundesland zwischen 50 und 75 Euro. Die notarielle Beglaubigung kostet zwischen 10 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung durch den Notar, die sich nochmal auf etwa 20 Euro belaufen, und ggf. noch die Nutzungsgebühr für Software. Alles in allem liegen die Kosten der Vereinsgründung zwischen 100 und 300 Euro. Natürlich solltet ihr euch auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Diese Kosten können stark variieren: Pro Jahr könnt ihr je nach Verein und Versicherungen zwischen 100 und 800 Euro rechnen. Im folgenden Abschnitt findet ihr Versicherungen, die für euren Verein Sinn machen könnten.
Vereinshaftpflichtversicherung: Schützt den Verein vor finanziellen Folgen, wenn Dritten durch die satzungsgemäße Vereinstätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen. Deckt Aktivitäten ab, die direkt aus der Satzung des Vereins hervorgehen, wie regelmäßige Treffen oder Mitgliederversammlungen. Das ist die wichtigste Versicherung für Vereine, da jede Person, die für den Verein tätig ist für Schaden haftet, die sie während der Vereinstätigkeit anderen Personen oder Sachen zufügt.
Veranstalterhaftpflichtversicherung: Deckt Risiken bei Veranstaltungen ab, die vom Verein organisiert werden, und schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Versichert Veranstaltungen, die über die satzungsgemäßen Tätigkeiten hinausgehen, wie Feste, Konzerte oder öffentliche Events.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckt sogenannte "echte" Vermögensschäden ab die dem Verein entstehen, also finanzielle Verluste ohne Personen- oder Sachschaden, die die durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen entstehen (z.B. bei fälschlicherweise ausgestellten oder fehlerhaften Spendenbescheinigungen oder durch die Aufnahme inkompetenter Personen in den Vorstand).
D&O-Versicherung (Directors & Officers): Die D&O-Versicherung, auch bekannt als Manager-Haftpflichtversicherung, schützt in erster Linie die Organe des Vereins vor finanziellen Verlusten, die durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen entstehen können.
Unfallversicherung: Bietet Schutz für Mitglieder und Helfer bei Unfällen während der Vereinstätigkeit. Versichert Unfälle, die während der satzungsgemäßen Tätigkeiten des Vereins sowie auf direkten Wegen zu und von diesen Aktivitäten passieren. Dies ist eine von vielen Mitgliedern und Helfern geschätzte Zusatzleistung, da in Deutschland nur etwas mehr als ein Drittel der Bevölkerung über 18 Jahre eine private Unfallversicherung besitzt.
Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit entstehen können. Deckt Anwalts- und Gerichtskosten in verschiedenen Rechtsbereichen ab, wie Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder Steuerrecht.
Inhaltsversicherung (auch bekannt als Inventarversicherung): Schützt das Inventar des Vereins, wie technische Geräte oder Möbel, vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Versichert das gesamte bewegliche Eigentum des Vereins in den Vereinsräumlichkeiten.
Bei der Gründung eines Vereins solltest du dir auch Gedanken machen, welche Aufgaben auf dich als Gründer zukommen und damit vermutlich als Teil des Vorstands. Sei dir auch bewusst, wie der Vorstand eines Vereins haftet, wenn Dritte durch deren Handeln geschädigt werden.
Der Vorstand spielt eine zentrale Rolle im Verein und trägt maßgeblich zur Führung und Entwicklung des Vereins bei. Zu seinen Hauptaufgaben gehört es, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen und sicherzustellen, dass der Verein den in der Satzung festgelegten Zweck erfüllt. Der Vorstand kümmert sich um die täglichen Geschäfte, trifft wichtige Entscheidungen und sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereins und der Vereinsfinanzen. Zudem vertritt der Vorstand den Verein nach außen und gegenüber den Mitgliedern. Dabei ist der Vorstand an die Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden und unterliegt einer Auskunfts- und Rechenschaftspflicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Verein als jur. Person haftet. Unter bestimmten Umständen können Vorstandsmitglieder persönlich haften. Dabei wird grob zwischen einer Haftung nach Innen und nach Außen unterschieden.
Als Vorstandsmitglied haftest du im Innenverhältnis, also gegenüber dem Verein, wenn du deine Aufgaben nicht sorgfältig ausführst. Deine Hauptverantwortung liegt darin, den Verein gewissenhaft zu führen. Dazu gehört, die Mitglieder rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten zu informieren, Schäden vom Verein abzuwenden (z. B. durch Einhaltung des Datenschutzes) und sicherzustellen, dass der Vereinszweck erfüllt wird (um z.B. nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren). Zudem musst du darauf achten, dass Aufgaben von Personen übernommen werden, die diesen Aufgaben gewachsen sind.
Ein Vorstandsmitglied kann vom Verein haftbar gemacht werden, wenn es durch eine Pflichtverletzung dem Verein Schaden zufügt – zum Beispiel durch Verstöße gegen die Satzung oder das Missachten von Sorgfaltspflichten. Wichtig ist, dass die Haftung in der Regel nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten greift. Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Haftung oft durch die Satzung oder gesetzliche Regelungen, wie in § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Problem auftaucht, solltest du es unverzüglich ansprechen und Maßnahmen ergreifen. Wird eine Aufgabe im Verein für dich zu komplex oder bist du überfordert, ist es deine Pflicht, rechtzeitig Hilfe zu suchen oder die Zuständigkeit abzugeben. Solche rechtzeitigen Schritte helfen, potenzielle Schäden für den Verein zu vermeiden.
Kurz gesagt: Indem du deine Pflichten mit Bedacht wahrnimmst und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelst, schützt du nicht nur den Verein, sondern auch dich selbst vor möglichen Haftungsrisiken.
Mehr Infos zu wichtigen Haftungsrisiken:
Damit du beim Thema Datenschutz nichts falsch machst und rechtskonform mit sensiblen Daten deiner Mitglieder umgehst, gibt es den praktischen ClubDesk-Vereinstipp „Datenschutz im Verein“.
Und worauf ihr besonders achten müsst, um nicht Gefahr zu laufen die Gemeinnützigkeit zu verlieren, erfahrt ihr im ClubDesk-Vereinstipp „Steuern und Steuererklärung“ im Abschnitt „Gemeinnützigkeit“.
Laut § 31 BGB haftet der Verein als juristische Person für Schäden, die durch den Vorstand oder andere offizielle Vertreter in Ausführung ihrer Aufgaben verursacht werden. Das bedeutet, der Verein ist gegenüber Dritten grundsätzlich verantwortlich für Handlungen seiner Organe.
Jedoch gibt es Fälle, in denen auch die Vorstandsmitglieder persönlich haften können. Dies tritt ein, wenn ein Vorstandsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig handelt und dadurch einen Schaden verursacht. In solchen Situationen haften der Verein und das betroffene Vorstandsmitglied gemeinsam (gesamtschuldnerisch) gegenüber dem Geschädigten.
Die gesamtschuldnerische Haftung kann zum Beispiel eintreten, wenn man bei einem Fest die Sicherheitsvorgaben nicht beachtet hat und dadurch ein Dritter verletzt wurde. Aber auch finanzielle Schänden kann dies einschließen: Wenn der Vorstand beispielsweise fehlerhafte Spendenbescheinigungen ausstellt oder Steuerpflichten des Vereins nicht erfüllt, kann dies nicht nur den Verein, sondern bei grobem Verschulden auch den Vorstand persönlich in Haftung bringen.
Kurz zusammengefasst: Nach außen haftet in der Regel der Verein als juristische Person, es sei denn, der Vorstand handelt fahrlässig oder vorsätzlich. Deshalb ist es wichtig, Aufgaben sorgfältig zu erledigen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu melden und anzugehen, um den Verein und sich selbst zu schützen.
Tipp:
Um gerade bei steuerlichen Angelegenheiten nichts falsch zu machen, lohnt sich ein Blick in den ClubDesk-Vereinstipp „Steuern und Vereine“. Darin wird ausführlich erklärt, wie ihr im Verein mit dem Thema Steuern umgeht und was ihr beachten solltet.
Das Haftungsrisiko für Vereinsvorstände kann durch verschiedene Maßnahmen erheblich reduziert werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Absicherung schützen nicht nur den Verein, sondern auch die handelnden Personen vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Vereine, die bisher nicht ins Vereinsregister eingetragen sind, sollten dies möglichst schnell nachholen. Wie das geht, erfährst du weiter unten im Abschnitt „Amtsgericht“. Mit der Eintragung wird der Verein zu einer juristischen Person, wodurch die Haftung grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt wird. Ohne Eintragung haften die Mitglieder und der Vorstand hingegen persönlich für Verbindlichkeiten des Vereins. Auch der Abschluss von bestimmten Versicherungen, wie die beispielsweise erwähnte Vermögensschadenhaftpflicht- oder D&O-Versicherung reduziert das Haftungsrisiko von Verein und Vorstandsmitgliedern erheblich. Hinzu kommt, dass ihr Vorstandsaufgaben nur an dafür fähige Personen verteilen solltet, um Schäden vom Verein abzuhalten.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen lässt sich das Haftungsrisiko für den Verein und Vereinsvorstände deutlich verringern. Die Eintragung ins Vereinsregister und der Abschluss von Versicherungen bieten eine solide Grundlage für rechtliche Absicherung. Ergänzt durch klare Regeln, Fortbildungen und die sorgfältige Ausführung der Vorstandsaufgaben kann der Verein sicher geführt und persönliche Haftung weitgehend vermieden werden.
Software-Tipp
Wenn du mit einer Online-Vereinssoftware wie ClubDesk arbeitest, hast du eine weitere Absicherung. Beispielsweise ist die Mitgliederverwaltung datenschutzkonform und viele Arbeitsschritte sind automatisiert. Das minimiert den Aufwand für den Einzelnen und somit das Haftungsrisiko durch individuelle Fehler.
Wenn du einen Verein gründest, ist die Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend. Die Anmeldung als eingetragener Verein (e.V.) beim Amtsgericht hingegen ist freiwillig, aber empfehlenswert. Während das Finanzamt vor allem für steuerliche Angelegenheiten zuständig ist, bietet die Eintragung beim Amtsgericht zusätzliche rechtliche Vorteile, wie die Erlangung des Status als rechtsfähiger Verein.
Gleich vorweg: Ja, eine Anmeldung beim Finanzamt ist notwendig. Nach der Gründung deines Vereins musst du dich beim zuständigen Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob dein Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann. Dies bringt viele steuerliche Vorteile mit sich, wie die Befreiung von der Körperschaftsteuer oder die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen.
So läuft die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ab:
Satzung einreichen: Deine Vereinssatzung muss mit den Anforderungen der Abgabenordnung (§ 60 AO) übereinstimmen. Die Gemeinnützigkeit wird nur anerkannt, wenn der Satzungszweck eindeutig gemeinnützige Ziele verfolgt.
Steuernummer erhalten: Nach der Anmeldung bekommst du eine Steuernummer, die du für steuerliche Angelegenheiten benötigst.
Körperschaftsteuererklärung: Spätestens nach einem Jahr ist die erste Körperschaftsteuererklärung fällig. Das Finanzamt entscheidet danach, ob die auf Grund der Satzung erteilte Gemeinnützigkeit bestehen bleibt und damit auch wie häufig der Verein künftig Steuererklärungen einreichen muss.
Eine detailliertere Übersicht, wie genau du die Gemeinnützigkeit beantragst und welche Anlagen du für die Steuererklärung benötigst, bietet der ClubDesk Vereinstipp „Steuern und Vereine“.
Die Anmeldung beim Amtsgericht für einen Eintrag ins Vereinsregister ist für einen Verein erforderlich, wenn er sich als eingetragener Verein (e.V.) registrieren möchte. Ein e.V. hat den Vorteil, als rechtsfähiger Verein zu gelten und damit als juristische Person zu handeln. Das bedeutet, der Verein kann selbst Verträge abschließen, Vermögen besitzen und haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.
So funktioniert die Anmeldung beim Amtsgericht:
Voraussetzungen prüfen: Der Verein benötigt mindestens sieben Mitglieder, eine schriftliche Satzung und eine Gründungsversammlung, bei der der Vorstand gewählt wird.
Dokumente vorbereiten: Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein. Zudem sollen darin Angaben enthalten sein, die den Zweck, die Aufgaben des Vorstands, die Regelungen zur Mitgliederversammlung und den Willen einer Eintragung ins Vereinsregister beschreiben. Außerdem sollte das Protokoll der Gründungsversammlung beigelegt werden, dass die Zusammensetzung des Vorstands beinhaltet.
Antrag einreichen: Reiche die Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Anmeldung kostet in der Regel eine Gebühr (normalerweise zwischen 75-150 Euro).
Eintragung ins Vereinsregister: Nach Prüfung durch das Amtsgericht wird dein Verein ins Vereinsregister eingetragen und darf den Zusatz „e.V.“ im Namen führen. Ab diesem Zeitpunkt ist dein Verein eine juristische Person.
Für Deine Vereinsgründung haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst, damit Du auch wirklich nichts vergisst:
Du hast Fragen zur Gründung eines Vereins? Hier beantworten wir Dir die häufigsten Fragen:
Jeder volljährige Mensch kann einen Verein gründen. Minderjährige können mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Verein gründen.
Die Kosten belaufen sich mit Notar- und Registrierungsgebühren auf etwa 150 Euro. Hinzu kommen ggf. noch Nutzungsgebühren für Vereinssoftware wie ClubDesk.
Ein Förderverein ist eine spezielle Vereinsform, bei der der Hauptzweck des Vereins die Beschaffung von Fördergeldern ist.
Ein gemeinnütziger Verein darf Geld verdienen, wenn dieses für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet wird.
Nein, gemeinnützige Vereine müssen keine Steuern zahlen.
Für die Eintragung in das Vereinsregister werden folgende Unterlagen benötigt:
Nein, es wird kein Stammkapital benötigt.
Du willst die Checkliste möglichst effektiv abhaken? Dann liefern wir Dir hier einige Musterdateien, um einfach und bequem mit der Gründung eines Vereins zu starten.
Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine (BMJ) >>
Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine (Dt. Ehrenamt) >>
Mustersatzung für nicht eingetragene, gemeinnützige Vereine (Dt. Ehrenamt) >>
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