ClubDesk-News

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Alles, was Vereine für 2024 wissen müssenÄnderung der Mehrwertsteuer

Neues Jahr, neue Mehrwertsteuer – jedenfalls in der Schweiz: ClubDesk hat für euch die wichtigsten Punkte zu den Änderungen vom 1. Januar zusammengefasst und zeigt, wie einfach ihr das in der Software umsetzen könnt. Erfahrt in dieser News, wie sich die Sätze für die Mehrwertsteuer verändert haben, ob euer Verein mehrwertsteuerpflichtig ist, was ihr bei Rechnungen ab sofort zu beachten habt und wie ihr das in ClubDesk bequem anpasst. Los geht’s!

Die neuen Sätze

Bisher betrug der Normalsatz für die Mehrwertsteuer in der Schweiz 7,7%. Ab Januar 2024 erhöht er sich auf 8,1%. Für Übernachtungen inklusive Frühstück gibt es einen Sondersatz, der nun auf 3,8% gestiegen ist. Wer Nahrungsmittel, Medikamente sowie Zeitungen und Bücher kauft oder verkauft, darf mit einem reduzierten Satz von 2,6% rechnen. Doch was bedeutet dies konkret für Vereine?

Schneller Überblick:

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz steigt von 7,7 % auf 8,1 %
  • Reduzierter Satz steigt von 2,5 % auf 2,6 %
  • Sondersatz für Beherbergung steigt von 3,7 % auf 3,8 %

Euer Verein: mehrwertsteuerpflichtig?

Die grosse Frage zu Beginn lautet: Ist euer Verein überhaupt mehrwertsteuerpflichtig? Die gute Nachricht lautet: Mehrwertsteuer fällt bei nicht gewinnorientierten, ehrenamtlich geführten Vereinen erst ab einem Umsatz von 250'000 Franken auf mehrwertsteuerpflichtige Produkte und Dienstleistungen an (d.h. Erträge aus Veranstaltungen, gastronomischen Leistungen, Shop-Verkäufe etc.). Bei allen anderen Vereinen liegt die Grenze bei 100'000 Franken.

Normalerweise sind Mitgliederbeiträge (sofern sie in den Statuten festgelegt sind, dem Vereinszweck dienen und somit allen Mitgliedern zugutekommen) und Spenden nicht mehrwertsteuerpflichtig. Doch wie sieht es z.B. mit Sponsoring-Einnahmen aus? Diese sind mehrwertsteuerpflichtig, sofern es sich um echtes Sponsoring handelt. Vitamin B sagt dazu: «Die einfache Nennung von Spender(inne)n in einem Jahresbericht gehört zum Beispiel nicht dazu. Sponsorinnen und Sponsoren sind Organisationen oder Personen, die den Verein mit meist grösseren Beiträgen unterstützen und dafür eine Gegenleistung erhalten: Platz für Logos, Inserate, Auftrittsmöglichkeiten, Werbefläche etc.»

Es ist also wichtig, dass ihr euch als Verein genauer mit diesem Thema beschäftigt. Vitamin B bietet hier >> und hier >> verständliche Informationen an.

Rechnungen: Auf den Zeitpunkt kommt’s an

Wer in der Übergangsphase Rechnungen schreibt, muss etwas achtgeben. Denn bei der Rechnung gilt eine besondere Regel: Der neue Steuersatz orientiert sich nicht nach der Ausstellung oder der Zahlung der Rechnung. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Dienstleistung. Wer z.B. im Februar eine Rechnung für den Gesangsunterricht oder Getränkeverkäufe aus dem vergangenen Jahr schreibt, der kann noch den alten Steuersatz anwenden.

Etwas komplizierter wird es bei Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden und dabei die Grenze zwischen dem alten und dem neuen Jahr überschreiten. In diesem Fall muss man die Rechnung aufteilen: Die Leistung aus dem Jahr 2023 wird mit 7,7% besteuert und ab Januar 2024 dann mit 8,1%.

Neue Mehrwertsteuer in ClubDesk: So einfach geht’s!

Ab dem 1. Januar 2024 solltet ihr einen kurzen Blick auf euere Buchhaltung in ClubDesk werfen, sofern ihr mit MWST-Sätzen arbeitet. Ruft das Modul Finanzen (🏦) auf und klickt dann den Reiter „Buchhaltung“. Dort findet ihr unter „⚙️ Einstellungen“ den Punkt „%MWST-Sätze“. Wenn ihr diesen auswählt, öffnet sich ein Fenster mit euren aktuellen MWST-Sätzen.

Nun solltet ihr für die Steuersätze, die ihr wirklich verwendet, zusätzlich zu den alten Einträgen neue anlegen. Normalerweise sind die häufig genutzten Steuersätze in der Spalte „Verfügbar“ angehakt. Warum neu anlegen und nicht einfach abändern? Ganz einfach: Weil ihr die alten Einträge samt den alten Steuersätzen vielleicht für Rechnungen braucht, die ihr noch für das Jahr 2023 ausstellt. Sobald ihr diese sicher nicht mehr benötigt, entfernt einfach den Haken bei „Verfügbar“, damit ihr nicht aus Versehen für neue Rechnungen und Buchungen die alten MWST-Sätze verwendet.

Um einen neuen Steuersatz anzulegen, klickt ihr auf das „+“ im Fenster links oben. Gebt dort die Bezeichnung sowie das Konto ein und speichert den Eintrag ab. Damit seid ihr wieder auf dem neusten Stand und könnt bequem mit ClubDesk wie gewohnt weitermachen.

Gut zu wissen: Solltet ihr beim Anlegen der neuen Steuersätze bei „Konto“ im Aufklapp-Menü nicht das gewünschte Konto auswählen können (z.B. 1170), dann hilft folgender Tipp. Klickt im Reiter „Buchhaltung“ auf „⚙️ Einstellungen“ und wählt dort „Kontenplan“. Klickt im Fenster rechts oben auf „Nicht verfügbare Konten anzeigen“. Jetzt sollte auch das gewünschte Konto angezeigt werden. Setzt hier den Haken auf „Verfügbar“ und schon wird dieses Konto auch beim Anlegen neuer Einträge angezeigt.

 

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